Leserbrief zum Thema „Steuerflucht“
 Die ganzseitige Reportage auf Seite 3 der Ausgabe vom 5. April über Steueroasen, Steuerflucht und Lücken im Steuersystem sowie der Kommentar von Werner Kohlhoff werfen ein grelles Schlaglicht auf das Thema Steuergerechtigkeit auch in unserem Land. Man will Ermittlungen aufnehmen steht dann auf Seite 1.
Zum wiederholten Male muß ich hier die von uns gewählten Politiker in Haftung nehmen, die lieber Schulden machen, anstatt Gesetze zu schaffen, die die vollen Steuern von den Pflichtigen auch einziehen, ohne Steuerschlupflöcher zu schaffen. Die Möglichkeiten bestehen durchaus, allein der politische Wille fehlt.
Stattdessen werden engagierte Steuerfahnder in Hessen für verrückt erklärt und zwangspensioniert. Ist der zuständige Finanzminister Weimar etwa zur Rechenschaft gezogen worden – mitnichten! So läuft das in unserem Lande!
Der Aufruf von Kohlhoff, die Wähler in Deutschland sollten bei der nächsten Wahl die Parteien daran messen, ob sie das Thema Steuergerechtigkeit endlich angehen, wird im Vorwahlkampf ausgeklammert werden und in Vergessenheit geraten – übrigens mit Hilfe der Medien – wetten das?
Mein politischer Gegenvorschlag lautet hierzu wie folgt:
Die steuerlichen Vorteile von Privat- und Unternehmensstiftungen sind abzuschaffen, da sie in erster Linie rein wirtschaftlichen Zwecken dienen und dem Staat wesentliche Einnahmen entziehen.
Die Einkommen- und Körperschaftssteuern sind wieder auf die alten Progressionssätze bis 52 % zu erhöhen. Es sind sämtliche Einkommensarten gleich zu behandeln.
Steuerflucht ist als Straftat, zu behandeln; bei doppelter Staatszugehörigkeit ggf. zusätzlich durch Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn ein Steuerzahler sein Vermögen in einen anderen Staat bringen will, hat er eine Fluchtsteuer von 50 % zu zahlen. Ebenfalls ist ein deutscher Steuerzahler verpflichtet, egal, wo er sich aufhält, sein Einkommen weiterhin in Deutschland zu versteuern; ausländische Steuern sind anzurechnen.
Steueroasen sind durch geeignete Maßnahmen auszutrocknen. Die entsprechenden Länder sind in der Öffentlichkeit anzuklagen, weil sie zu Lasten der Bevölkerung, des Landes, das die Werte erarbeitet hat, ihren Profit ziehen. Für Deutsche, die im Ausland ihren Wohnsitz haben ist die Steuergesetzgebung so zu gestalten, daß sie dadurch Deutschland keine Steuern vorenthalten.