Schwulenförderung in Niedersachsen Mai 2003

> Betreff: Homosexuelle Männer

> Sehr geehrte Damen und Herren
> nach dem Runderlaß des MS vom 15.6.1993- Z3 -43184 – Nds.MBl. Nr. 24/1993  S. 700 sind Fördermaßnahmen für Aktivitäten für den „Abbau von Diskriminierungen“ homosexueller Männer bis zu 30.000 DM im Einzelfall möglich.
Bevor ich mich weiter darüber auslasse, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie
mir mitteilen können, ob dieser Erlaß noch besteht, ob die neue Regierung ihn aufheben will und wie viel er in den vergangenen Jahren – soweit greifbar – den niedersächsischen Bürgern gekostet hat.

Von: Hans.Hengelein@ms.niedersachsen.de im Auftrag von Hengelein, Hans
[Hans.Hengelein@ms.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2003 10:11
An: ‚Manfred Kuras ‚
Betreff: WG: Homosexuelle Männer

 

> —–Ursprüngliche Nachricht—–
> Von: Schäning, Heidemarie
> Gesendet am: Montag, 26. Mai 2003 07:56
> An: Hengelein, Hans
> Betreff: WG: Homosexuelle Männer

> Sehr geehrter Herr Kuras,
>
> Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Die
Niedersächsische Landesregierung unterstützt Selbsthilfeprojekte schwuler Männer finanziell seit 1992. Die Fördersumme lag durchschnittlich bei 100. 000 Euro jährlich. Der Runderlass ist weiterhin gültig. Aufgrund der momentanen schwierigen Haushaltslage ist zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Fördersumme für 2004 noch nicht abzusehen. > Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie mich telefonisch unter > 0511/120 4010 erreichen.
> Hans Hengelein
Schwulenreferent im MS