EU-Erweiterung und die Folgen Teil II/7″004

                                                            Cuxhaven. den 28. Juli 2004

An die Cuxhavener Nachrichten,

Nordsee-Zeitung u.a.                                  per E-Mail

Leserbrief

Folgen der EU-Erweiterung und Zuwanderung aus anderen Staaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgeschreckt bin ich durch eine Notiz in der CN vom 16. Juni, wonach lt. einer Äußerung des Leiters des bekannten Ifo-Institutes, Hans-Werner Sinn, die EU-Osterweiterung aufgrund der Freizügigkeitsrichtlinie eine massive Einwanderung in den deutschen Sozialstaat nach sich ziehen wird. Nach 2010, wenn es die volle Freizügigkeit gibt, würden bis zu 2,5 Mio. Menschen nach Deutschland einwandern.Ich habe daraufhin die beiden Bundestagsabgeordneten, Frau Faße und Herrn Ferlemann sowie die Landtagsvertreter der CDU um Stellungnahme gebeten. Hierbei habe ich auf die m.E. existenzielle Bedrohung des Wohlstandes und der Sicherheit unseres Landes hingewiesen und gefragt, welche Maßnahmen dagegen geplant sind.

Dankenswerterweise haben die Bundestagsabgeordneten und der Fraktionsvorsitzende der CDU-Niedersachen geantwortet.

Von den Antworten bin ich jedoch sehr enttäuscht, weil sie die mit Sicherheit auf uns zukommende Gefahr nicht wahrhaben wollen. Die von Prof. Sinn genannte Zahl wird in Abrede gestellt und man hält derzeit keinerlei Abwehrmaßnahmen gegen die Folgen der EU- Freizügigkeitsrichtlinie für erforderlich.

Sinn, der grundsätzlich kein Gegner der Osterweiterung ist, beschreibt in den vom Ifo-Institut herausgegebenen „Standpunkten“ (www.ifo.de) glaubhaft, was uns durch die Freizügigkeitsrichtlinie innerhalb der EU blüht, vor allem von Menschen, die nicht erwerbstätig sind:

Nach dieser Richtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht, in jedem Land der EU eine Genehmigung auf die Dauer von 5 Jahren zu erhalten, und anschließend wird ihm das Daueraufenthaltsrecht gewährt. Er hat von Anfang an auch als Nicht-Erwerbstätiger Anrecht auf alle sozialen Leistungen des Staates wie ein Einheimischer. Die einzige Bremse liegt im Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes  und der Existenzmittel für den beantragten Aufenthalt. Sie soll verhindern, daß der Zuwandernde sofort Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Das Ifo-Institut beschreibt dann, wie diese Kriterien mit allerlei Tricks anfangs erfüllt werden können und sagt dann: „ Im übrigen muß der Sozialstaat seine Leistungen zur Verfügung stellen, wenn dem Zuwanderer nach Einreise und Erteilung der Aufenhaltsgenehmigung sein Geld abhanden kommt. Wer drin ist, ist drin.“ Deswegen darf die Aufenthaltsgenehmigung nicht widerrufen werden.

Die Osteuropäer dürfen zwar während einer Ãœbergangszeit nicht als Arbeitnehmer kommen, als Selbständige oder nicht erwerbstätige Personen dürfen sie sich aber in Deutschland sofort niederlassen. Zitat: „ So wird der Berliner Taximarkt gerade von polnischen Ich-Ags aufgerollt …“. Eine „Ich-AG“ gilt nämlich als Selbständiger, und  die Person darf sofort einreisen und kann seine Arbeitskraft ohne Tarifbeschränkungen oder Mindestlohn hier in Deutschland zur Verfügung stellen.

Ich teile die Auffassung des Instituts, daß die Anreize, von der neuen Freizügigkeit Gebrauch zu machen, übermächtig sein werden. Denn heute liegt z.B. der slowakische Lohn nur bei 1/7 des westdeutschen Lohnes und beträgt  nur ¼ der westdeutschen Sozialhilfe für eine 4-köpfige Familie. Die Konsequenz der Wanderung in die westeuropäischen Sozialstaaten würde ein Zurückschrauben der sozialen Leistungen der Staaten sein – die dann alle trifft – und im Endeffekt haben wir dann auf dem sozialen Gebiet Zustände wie in den USA. Prof. Sinn schlägt daher vor, daß das Heimatland für die sozialen Leistungen an nicht Erwerbstätige weiterhin zuständig bleiben muß. Leider habe ich kaum Hoffnung, daß eine diesbezügliche Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie erfolgen wird.

Auch wie die Sicherheit durch ausländischen Einfluß in Niedersachen bestellt ist, konnte man (ausnahmsweise diesmal im Klartext) am 17.6. in der CN lesen, wonach bei der organisierten Kriminalität rund ¾ der Tatverdächtigen Ausländer waren oder aber eingebürgerte Ausländer sind. Vor allem Osteuropäer sind zunehmend unter den Tätern. Trotzdem meint die CDU-Niedersachsen mir gegenüber, daß durch die EU-Erweiterung die Kriminalität in diesem Lande nicht deutlich zunehmen wird. Man hofft auf Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Außerdem habe man im letzten Jahr die Polizei mit 250 Neueinstellungen aufgestockt. Alles das kostet natürlich sehr viel Geld. Vorher hatte der Finanzminister Möllring in Cuxhaven noch anläßlich einer Demonstration der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärt: „Uns treibt die nackte Not. Wir sind als Land schlicht pleite!“

Auch das geänderte Zuwanderungsgesetz, welches vor allem für die Menschen außerhalb der EU gilt, wird von den beiden Bundestagsabgeordneten in Beiträgen in der CN zwar unterschiedlich beurteilt, aber im Prinzip bejaht. Die bisherige undurchsichtige und unterschiedlich gehandhabte, Anerkennungs-, Duldungs- und Abschiebungspraxis soll damit wohl besser gesteuert und auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden. Während die rot-grüne Koalition die Tore weit aufmachen wollte, war die Opposition nach meinem Eindruck um Schadensbegrenzung bemüht. Trotzdem ist im Bereich des Flüchtlingsrechtes , das früher nur politisch Verfolgten Asyl gewährte, nunmehr auch auf Betroffene nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgter erweitert worden. Somit könnten theoretisch nunmehr Zig-Millionen nach Deutschland einwandern – und hier natürlich die entsprechenden Sozialleistungen erhalten – , wenn sie nur die entsprechenden Wege kennen und die Kosten hierfür aufbringen könnten.

Wie es dann in der Praxis um die langwierigen Gerichtsverfahren, Berufungs- und Revisionsinstanzen, Petitionen bis hin zur Abschiebung in Deutschland bestellt ist, zeigen die Fälle Memeth, Kaplan und jüngst in Stade der Fall des 35jährigen Kosovo-Albaners, der trotz einer 8jährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags hier weiterhin lebt und dem jetzt über 100 Einbrüche zur Last gelegt werden. Wo bleibt da die Abschiebung? Wahrscheinlich ist diese im Gestrüpp unseres Rechts(wege)staates hängen geblieben.

Diese neuen Leistungen für Fremde werden durch weitere Schulden finanziert und die zukünftigen Generationen belasten. Angesichts der jetzt schon bestehenden dramatischen Staatsverschuldung hat der Präsident des Bundesrechnungshofes ein Schuldenverbot mit Verfassungsrang gefordert (CN vom 28.6.) , sonst drohen argentinische Verhältnisse. Was das bedeutet, ist den meisten offenbar nicht klar, nämlich drastische Senkungen von Renten und Pensionen, Rückzahlungsverweigerung von Staatsanleihen und Wertverlust gegenüber anderen Währungen und anderes mehr.

Wenn ein Schuldenverbot durchgesetzt würde, würde die Bevölkerung mit den Folgen verfehlter Politik unmittelbar konfrontiert werden und ein Umsteuern verlangen. So aber unterbleiben die notwendigen Kurskorrekturen bis nichts mehr geht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Kuras