Baumschutzsatzung vom 27.11.2006

Von: Manfred Kuras [manfredkuras@web.de]
Gesendet: Montag, 27. November 2006 15:39
An: Zeitung Cux Redaktion

,Leserbrief zum Artikel vom 23.d.Mts. „Satzung soll Bäume in Cuxhaven schützen“

Sehr geehrte Damen und Herren

daß das Grün in Cuxhaven uns alle sehr erfreut und auch aus ökologischen Gründen notwendig ist, wird keiner bestreiten.

Ich bestreite aber, daß eine Satzung geeignet ist, diesen Zweck nachhaltig zu erfüllen. Das Gegenteil wird der Fall sein, wie es ja auch schon der m.E. unsägliche § 28a des Nieders. Naturschutzgesetzes in vielen Fällen getan hat. Wer hier oder auch bei Baumschutzsatzungen nicht aufpaßt, wird in vielen Fällen entschädigungslos enteignet. Obwohl dies grundgesetzwidrig ist, wird so verfahren.

Denn was ist es denn anderes, wenn man sein Eigentum einige Jahre nicht intensiv bewirtschaftet und dann feststellen muß, daß es jetzt aber weiterhin nicht genutzt oder bebaut werden darf, oder daß man für viel Geld Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle schaffen muß? So geschehen z.B. bei den sog. Grodener Pütten. Oder das ursprünglich als Schulbaufläche vorgehaltene Gelände zwischen Wagnerstraße und Feldweg, das jahrelang brach lag und in dem sich eine vielfältige Busch- und Grünlandschaft entwickelt hatte, in der sich auch Fasanen und Hasen wohl fühlten. Um aber nicht unter den § 28a zu fallen, mußten die Eigentümer jedes Jahr diese Idylle mit viel Aufwand zerstören, anstatt den Tieren wenigstens bis zur anderweitigen Nutzung eine Heimstatt zu bieten.

Ich möchte Herrn Jothe und seinen Parteifreunden nicht die gute Absicht bestreiten, aber sie wird sich ins Gegenteil verkehren! Wenn er erklärt, daß die Eigentümer vorher dem Schutz der Bäume zustimmen sollen, so ist das blauäugig. Allein schon der sich daraus ergebene Verwaltungsaufwand ist unvertretbar. Was will man dem Eigentümer denn für seine Zustimmung anbieten? Nach der Loxstedter Satzung gar nichts. Da ist von „zumutbarem“ und „unzumutbarem“ Aufwand die Rede, die der Eigentümer zutragen hat in der Frage, ob ein als schützenswert benannter Baum oder sonstiges Gehölz gefällt werden darf. Außerdem darf man für die Fällgenehmigung 25 € Gebühr bezahlen.

Eine Baumschutzsatzung macht nur dann Sinn und ist gerecht, wenn man den Eigentümer auch finanziell entlastet, wenn er denn einen Baum jahrelang pflegen und verkehrssicher für die Allgemeinheit erhalten muß anstatt ihn zu beseitigen. Aber eine derartigen Passus wird man in keiner Baumschutzsatzung finden.

Ich rate dringend von eine Baumschutzsatzung ab, sie wird eine Fällaktion vor dem Inkrafttreten auslösen, oder die Eigentümer werden es vielleicht später bereuen, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Kuras

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