Streiks der Priviligierten
Seite 4 der Ausgabe vom 2.9.14 meldet: „Warnstreik legt die Bahn lahm“ und berichtet von den Folgen für die Menschen, die auf die Bahn angewiesen sind. Für die Betroffenen und sie Bahn ärgerlich bis fatal. Nun sind Streiks zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Forderungen durchaus legitim und durch die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 des Grundgesetzes geschützt. Es kann aber nicht angehen, dass Streiks der Wenigen, die eine Schlüsselstellung im Betrieb innehaben, für sich überhöhte Löhne und Privilegien durchzusetzen. Sie schaden dem ganzen Betrieb und führen zu einer Entsolidarisierung der Arbeitnehmer.
Vor allem die Piloten der Lufthansa, die zwischen 60-200.000 € im Jahr verdienen, treiben hier ein böses und egoistisches Spiel mit den betroffenen Menschen. 5.400 Piloten und Co-Piloten wollen an Ihrer Vorruhestandsregelung festhalten, die sie berechtigen, mit ca. 59 Jahren auf Kosten der Lufthansa mit 60% des letzten Einkommens nicht mehr arbeiten zu müssen, während dem normalen Arbeitnehmer zukünftig zugemutet wird, erst mit 67 in Rente zu gehen. Die Lufthansa möchte diese Vorruhestandsregelung stufenweise auf 61 Jahre erhöhen, aber das ist den Herrschaften ja nicht zumutbar! Ähnliches gilt für die Fluglotsen und die Lokführergewerkschaft, nur nicht so drastisch.
Ich frage mich, welche volkswirtschaftlichen und betrieblichen Schäden noch passieren müssen, bis die Politik mit entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen diesem Treiben ein Ende setzt. Entsprechende zarte Überlegungen gibt es ja schon im Arbeitsministerium, aber es mangelt wie so oft an der schnellen Umsetzung – man wird es mal wieder aussitzen- , befürchte ich.
Das Streikrecht muss daher insoweit wieder geändert werden, dass die sogenannte „Tarifeinheit“, d.h. dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist, gesetzlich festgelegt wird
Frau Merkel – übernehmen Sie!